Verfassungsbeschwerde stattgegeben
Das Bundesverfassungsgericht hat am 03.02.2017 einer Verfassungsbeschwerde der im Sorgerechtsverfahren bestellten Verfahrensbeiständin gegen eine Entscheidung des OLG Köln, durch die den Kindeseltern das Sorgerecht zurück übertragen wurde und die Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie zu seinen Eltern angeordnet hatte, stattgegeben und ausgeführt, das betroffene Kind sei in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt worden. Die Sache wurde an das OLG Köln zurückverwiesen.