Erstmals Gewaltschutz für Frauen in der Europäischen Union vereinbart

Erstmals Gewaltschutz für Frauen in der Europäischen Union vereinbart

Zum ersten Mal wird es EU-weit Regeln für die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie einen besseren Zugang zu Justiz, Schutz und Prävention geben. Der Rat der EU unter belgischer Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament unter Beteiligung der EU-Kommission haben sich auf eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geeinigt.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Einigung zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein Meilenstein für Frauen in Europa. Mit der Einigung sendet die EU das klare Signal: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Europa müssen konkret eingedämmt werden. Erstmals werden eine EU-weite Regelung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gemeinsame Mindeststandards für den Schutz vor dieser Gewalt geschaffen. Ein Scheitern der Richtlinie wäre ein großer gleichstellungspolitischer Rückschritt gewesen. Ich bin vor allem auch den vielen Frauen dankbar, die überall ihre Stimme erhoben haben, damit Frauen besser vor Gewalt geschützt werden. Jetzt ist ein wichtiger Erfolg erzielt, die politische Auseinandersetzung für mehr Schutz für Frauen vor Gewalt wird weitergehen.“ Durch die intensiven und teils schwierigen Verhandlungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Insbesondere folgende Aspekte sind positiv hervorzuheben:

Gruppenangebot für Frauen

Gruppenangebot für Frauen

Demnächst startet ein neuer Durchgang der sprachreduzierten, ressourcenorientierten Gruppe für geflüchtete Frauen, und es gibt noch freie Plätze.

Die Gruppe findet in Kooperation der Beratungsstellen Frauen helfen Frauen e.V. und Refugio Münster statt.

Geleitet wird sie von Karin Grimm (M.Sc. Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin i.A.) und Swantje Decker (M.Sc. Psychologin, Systemische Therapeutin).

Die Gruppe richtet sich an psychisch belastete geflüchtete Frauen ab 18 Jahren und findet in fester Gruppenzusammensetzung statt.

Inhalte sind:

  • Psychoedukation zu den Themen „Trauma“, „Stress“ sowie „Symptome psychischer Belastung“
  • Umgang mit Stress und Belastungssymptomen
  • Ressourcen, Stärken der Frauen
  • Genusstherapie
  • Körperübungen, Übungen zu Achtsamkeit und Entspannung

Die Gruppe ist sprachreduziert auf Deutsch gestaltet. Um der Gruppe gut folgen zu können, sollten die Teilnehmerinnen zumindest geringe Deutschkenntnisse mitbringen (~A1, es muss kein Sprachzertifikat vorgewiesen werden).

Sonst gibt es keine weiteren Voraussetzungen für die Teilnahme an der Gruppe. Wenn es aus Ihrer Sicht Besonderheiten bzgl. Aufenthaltssituation oder psychischer Erkrankung einer potentiellen Teilnehmerin gibt, die besprochen werden sollten: bitte wenden Sie sich vorab an uns.

Die Gruppe läuft von Oktober 2023 bis Februar 2024, über 14 Termine hinweg, jeweils Freitag von 10.00 Uhr bis 11.45 Uhr. Der erste Termin war am 20.10.2023.

Die Gruppe wird in Räumlichkeiten der Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. stattfinden: Hansaring 32b, 48155 Münster.

Gute Kinderschutzverfahren

Gute Kinderschutzverfahren

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Modellprojekt „Gute Kinderschutzverfahren – Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots“ nach einer erfolgreichen vierjährigen Projektlaufzeit seinen Abschluss findet.

Eine gute Nachricht für alle, die sich weiterhin mit dem Thema Kinderschutz auseinandersetzen möchten: Der Online-Kurs „Gute Kinderschutzverfahren“ wird auch zukünftig zur Verfügung stehen. Ab dem 20. Februar 2024 wird der Kurs gegen ein Teilnahmeentgelt von 140 Euro auf der Saarland Kinderschutzplattform angeboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass für Personen, die im Saarland arbeiten, die Teilnahme am Kurs kostenlos sein wird.

Ein Eintrag auf die Interessent*innenliste kann über den folgenden Link erfolgen:

Stiftung Opferschutz, NRW

Stiftung Opferschutz, NRW

Menschen, die unverschuldet Opfer einer Straf- oder Gewalttat wurden, leiden oft unter den körperlichen und seelischen Folgen. Kommen dann noch finanzielle Nöte hinzu, braucht es manchmal Hilfe, um wieder auf die Füße zu kommen. Und genau das leistet die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen.

Geld kann die Tat als solche nicht ungeschehen machen. Doch ohne Entschädigung erfahren die Opfer ein weiteres Mal Unrecht. Erfahren Sie wie Sie einen Antrag bei der Stiftung stellen können.

Längerfristige Therapie für Frauen ab dem Alter von 45 Jahren

Längerfristige Therapie für Frauen ab dem Alter von 45 Jahren

Die Beratungsstelle ‚Beratung und Therapie für Frauen‘ bietet ab Herbst eine neue, längerfristige (mindestens 1 Jahr, höchstens 2 Jahre) Therapiegruppe für Frauen ab dem Alter von 45 Jahren an. In dieser Lebensphase sind Frauen häufig mit spezifischen Themen konfrontiert, zum Beispiel:

  • Partnerschaften stehen mit dem Älterwerden und/oder dem Auszug der Kinder vor neuen Herausforderungen und Möglichkeiten
  • manchmal müssen Trennungen verarbeitet werden
  • es kann beruflich Bilanz gezogen werden, vielleicht aber auch eine Neuorientierung oder ein Berufswechsel in Angriff genommen werden
  • Veränderungen des Körpers und eventuelle Einschränkungen sind zu akzeptieren
  • möglicherweise müssen zunehmende Belastungen durch zu pflegende Angehörige ins Leben integriert werden

Es geht darum, einen annehmenden Umgang mit sich selbst und den Veränderungen, die das Älterwerden mit sich bringt, zu entwickeln. Und nicht zuletzt geht es auch darum loszulassen, was sich ohnehin nicht festhalten lässt.

Im geschützten Rahmen der Therapiegruppe können die Frauen im Austausch miteinander den individuell passenden Weg für diese Herausforderungen finden. Sie erfahren, dass sie mit ihren Themen nicht alleine stehen. Sie können das breite Erfahrungsspektrum der Teilnehmerinnen und verschiedene Modelle der Problemlösung für ihre persönliche Weiterentwicklung nutzen.

Die Gruppe findet dienstags in der Zeit von 16.30 – 18.30 Uhr statt. Interessentinnen können telefonisch während der Offenen Sprechzeiten oder per Mail einen Termin für ein Informationsgespräch vereinbaren.

Die Sprechzeiten sind: montags von 9 – 11 Uhr, dienstags von 11 – 13 Uhr,
mittwochs von 15 – 17 Uhr und donnerstags von 17 – 19 Uhr.

Tel. 0251-58626, frauenberatung@muenster.de

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