Über das Bündnis gegen Depression sind wir auf eine sehr gelungene Sendung mit der Maus hingewiesen worden. Sie steht dauerhaft in der Mediathek zur Verfügung. Ziel der Themensendung war Kinder und deren Familien zu erreichen und über psychische Störungen im Kindesalter aufzuklären.
Der Beitrag entstand mit Unterstützung der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Universitätsklinikum Gießen und Marburg, die zurückmeldete, dass sich auch Erwachsene für die Sendung bedankten, da sie mit dieser ihre eigene (psychische) Krankheit ihren Kindern erklären können.
Die Sendung können Sie hier abrufen
Aus »Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen« beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die konsequente Bekämpfung von sexualisierter Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Nach den Aktionsplänen der Bundesregierung aus den Jahren 2003 und 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wurden mit der Einrichtung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch und des Amtes des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wichtige Schritte unternommen, um dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt geschützt werden und Menschen, die in der Kindheit oder Jugend von Gewalt und Ausbeutung betroffen sind
oder waren, bedarfsgerecht Hilfen erhalten. Die Empfehlungen des Runden Tisches und die Maßnahmen des Aktionsplans 2011 wurden in einem Gesamtkonzept im Jahr 2014 gebündelt und fortentwickelt. Eine Bund-Länder-NGO-Arbeitsgruppe begleitet die Umsetzung der Maßnahmen seit 2003 und diskutiert sich verändernde Rahmenbedingungen sowie neue Erkenntnisse und Handlungsbedarfe.
Das gesamte PDF lesen Sie hier.
Aufarbeitungskommission veröffentlicht Empfehlungspapier für kindgerechte Strafverfahren bei Kindesmissbrauch
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs setzt sich für eine Verbesserung der kindgerechten und betroffenensensiblen Ausgestaltung von Ermittlungs- und Strafverfahren ein u.a. durch die Bildung von Kompetenzzentren bei den Ermittlungsbehörden und der Strafjustiz, Aus- und Fortbildungen sowie eine bessere Vernetzung der handelnden Akteure und die Beschleunigung der Verfahren.
Berlin, 03.09.2018. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurde im Jahr 2017 in rund 13.000 Fällen Anzeige wegen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen erstattet (Hellfeld). Das sind etwa 20 {2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4} im Gegensatz zum Dunkelfeld, dessen Schätzungen regelmäßig bei ca. 80 {2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4} liegen. Demzufolge zeigt ein großer Teil der Betroffenen die an ihnen begangenen Taten nicht an. Das spiegelt sich auch in den Berichten der Betroffenen wieder, die sich bisher an die Kommission gewandt haben.
Bei der Auswertung der vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichte war auffallend, dass viele Betroffene davon ausgingen, ihnen würde im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren unsensibel begegnet und nicht geglaubt. Oft gaben sie an, dass sie den Eindruck haben, dass Täter und Täterinnen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Einstellung des Verfahrens, eine milde Strafe oder sogar einen Freispruch hoffen könnten.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission:
„Der Wert einer Strafanzeige liegt nicht nur in einer Verurteilung der Täter oder Täterinnen. Durch sie wird auch das Schweigen durchbrochen. Um Kindern und Jugendlichen, aber auch mittlerweile erwachsenen Betroffenen das Sprechen zu ermöglichen, brauchen sie ebenfalls Unterstützung in Ermittlungs- und Strafverfahren. Das wurde in vielen Gesprächen mit Betroffenen deutlich.“
Brigitte Tilmann, Mitglied der Kommission: „Zusätzlich wirkt sich eine Strafanzeige auf die Kriminalstatistik aus, in die sie eingeht. Je aussagekräftiger diese ist, umso stärker fördert sie ein gesellschaftliches Bewusstsein für die Dimension von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.“
Um Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs den Zugang zu Ermittlungs- und Strafverfahren zu erleichtern oder gar erst zu ermöglichen, hat die Kommission „Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffener Menschen in Ermittlungs- und Strafverfahren“ erarbeitet, die sie heute veröffentlicht. Grundlage dafür sind insbesondere die Schilderungen von Betroffenen, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sowie Erkenntnisse aus dem Austausch mit Expertinnen und Experten der Justiz und Fachberatungsstellen.
Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Missbrauchsbeauftragter Rörig zu Urteilsverkündung im Hauptprozess
gegen Haupttäter Berrin T. und Christian L. im „Fall Staufen“:
Den gesamten Artikel der Pressemitteilung lesen Sie hier.
Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und weitere Interessierte können sich kostenfrei und anonym an das Hilfetelefon des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung wenden: 0800 – 22 55 530.
Informationen zu Unterstützungs- und Hilfeangeboten vor Ort gibt es unter: www.hilfeportal-missbrauch.de
Was passiert mit dem Konto eines verstorbenen Nutzers eines sozialen Netzwerks wie z.B. Facebook?
Den gesamten Artikel des Anwaltsblattes lesen Sie hier.