Fond Sexueller Missbrauch

Seit dem 1. Mai 2013 gibt es den „Fond Sexueller Missbrauch“. Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären oder im institutionellen Bereich können hier Sachleistungen beantragen. Antragsberechtig sind Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht wurden, zum Tatzeitpunkt also minderjährig waren.

Hilfeleistungen aus dem Fond sind gegenüber den bestehenden gesetzlichen Hilfeleistungen nachrangig. Das heißt, der Fond richtet sich an Betroffene, die auch nach dem Erhalt von Leistungen (z.B. der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, der gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung, oder Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz) oder bei Ablehnung dieser Leistungen noch unter Folgewirkungen des sexuellen Missbrauchs leiden.

    Als Sachleistungen können beispielsweise beantragt werden:

  • die Fortführung einer Therapie nach Beendigung der Finanzierung durch die Krankenkasse,
  • eine Psychotherapie, die nicht durch die Krankenkasse übernommen wird,
  • andere Therapieformen wie z.B. Ergotherapie, Kunsttherapie, Reittherapie,
  • medizinische Dienstleistungen, wie z.B. Physiotherapie oder Logopädie,
  • medizinische Hilfsmittel, wie ein Rollstuhl oder Hörgeräte,
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden oder Gerichten,
  • Unterstützung von Bildungsmaßnahmen wie z.B. Weiterbildung, Umschulung, Schulabschluss, Ausbildung, Studium.

Um eventuellen Sorgen oder Bedenken vorzubeugen:
Das Antragsformular sieht die namentliche Nennung des Täters nicht vor. Strafanzeigen aufgrund der Antragsstellung werden nicht erstattet. Der Täter wird keinerlei Kenntnis von der Antragsstellung erlangen.

Die Anträge können, vorbehaltlich ausreichender Fondmittel, bis zum 30. April 2016 gestellt werden. Der „Weisse Ring e.V.“ oder „Zartbitter Münster e.V.“ können Betroffene dabei kostenlos bei der Antragstellung unterstützen. Mehr Informationen und das Antragsformular finden Sie hier: www.fonds-missbrauch.de

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