Missbrauchsbeauftragter ruft Betroffene zur Mitarbeit in neuem Betroffenenrat auf
Der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat in einer Pressemitteilung zur Mitarbeit in einem Betroffenenrat aufgerufen.
Der Betroffenenrat wird neu gebildet und soll den Betroffenen die Möglichkeit geben ihre Anliegen einzubringen und kontinuierlich an Prozessen auf Bundesebene mitzuwirken.
Er wird durch ein Auswahlgremium, aus vier vom Deutschen Bundestag benannten Persönlichkeiten und dem Unabhängigen Beauftragten, zusammen gestellt und soll bis zu 15 Mitglieder umfassen. Ihre Berufung erfolgt durch den Unabhängigen Beauftragten und endet mit dessen Amtszeit, zum 31. März 2019.
Bei der Zusammensetzung soll berücksichtigt werden, dass sexueller Missbrauch in allen gesellschaftlichen Schichten vertreten ist und das Problem sowohl in Familien, als auch in Institutionen und Vereinen vertreten ist und im Wege organisierter Kriminalität oder durch digitale Medien verbreitet wird.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind insbesondere:
- Interesse an kontinuierlicher Mitarbeit im Betroffenenrat
- Bereitschaft und Fähigkeit sich für die Belange von Betroffenen insgesamt und für das Thema sexueller Kindesmissbrauch einzusetzen
- Bereitschaft zu Ehrenamt (bei Erstattung von Reisekosten und Sitzungsentschädigung)
- Mindestalter ist 18 Jahre
Den Bewerbungsbogen, sowie weitere Informationen finden Sie hier: www.beauftragter-missbrauch.de
Bewerbungsschluss ist der 21. November 2014