Die konsequente Bekämpfung von sexualisierter Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Nach den Aktionsplänen der Bundesregierung aus den Jahren 2003 und 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wurden mit der Einrichtung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch und des Amtes des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wichtige Schritte unternommen, um dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt geschützt werden und Menschen, die in der Kindheit oder Jugend von Gewalt und Ausbeutung betroffen sind
oder waren, bedarfsgerecht Hilfen erhalten. Die Empfehlungen des Runden Tisches und die Maßnahmen des Aktionsplans 2011 wurden in einem Gesamtkonzept im Jahr 2014 gebündelt und fortentwickelt. Eine Bund-Länder-NGO-Arbeitsgruppe begleitet die Umsetzung der Maßnahmen seit 2003 und diskutiert sich verändernde Rahmenbedingungen sowie neue Erkenntnisse und Handlungsbedarfe…
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