Unterhaltsvorschussreform 2017 kommt zum 01.07.2017
Die Reform zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) 2017 kommt zum 01.07.2017. Kinder sollen danach ab dem 01.07.2017 Unterhaltsvorschussansprüche haben, nicht nur bis zum 12, sondern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die bisherige Befristung auf sechs Jahre entfällt ebenfalls mit der Reform. Der Anspruch für Kinder zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr wird dann wirksam, wenn das Kind nicht auf Hartz IV Leistungen angewiesen ist; alternativ dann, wenn der alleinerziehende Elternteil bei Harzt IV – Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens von 600,00 € erzielt. Die Reform gilt nicht rückwirkend zum 01.01.2017.
Um ab Juli 2017 Leistungen erhalten zu können, muss der Antrag bis spätestens 31.07.2017 gestellt werden. Jugendämter nehmen Anträge ab Juni 2017 entgegen. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag werden 150,00 € gezahlt, für Kinder bis zum 12. Geburtstag 201,00 € und für Kinder bis zum 18. Geburtstag 268,00 €.